Wiederkehrende Prüfungen oder umgangsprachlich “Sonderbaukontrollen” werden von Bauaufsichtsbehörden bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung, d. h. Sonderbauten durchgeführt.

Hierbei wird unter anderem geprüft, ob die tatsächliche Nutzung und der Bestand mit den Angaben der vorliegenden Genehmigungsunterlagen übereinstimmen und ob Auflagen aus den Genehmigungen und Brandschutzkonzepten sowie weiteren Behörden (z. B. Denkmalamt, Gewerbeaufsichtsamt) umgesetzt sind. Erfahrungsgemäß bezieht sich der überwiegende Teil der durch die Bauaufsichten aufgeführten Mängel auf den baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz.

Bei größeren Mängeln oder bei Gefahr im Verzug sowie bei illegalen Nutzungen ist die Bauaufsicht berechtigt, Sofortmaßnahmen anzuordnen und/oder Nutzungsverbote auszusprechen.

 

Ihnen wurde eine wiederkehrende Prüfung / Sonderbaukontrolle angekündigt?
Oder liegt Ihnen bereits eine Anhörung / Mängelbeseitigungsanordnung vor?

Wir begleiten Sie gerne bei wiederkehrenden Prüfungen und helfen Ihnen bei Fragestellungen und erforderlichen Abstimmungen. Wir unterstützen Sie bei der Abarbeitung von brandschutzrelevanten Auflagen und stimmen Maßnahmen und Fristen mit den zuständigen Behörden ab.

 

Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen

Aufgrund von Überlastung oder fehlendem Fachpersonal können diese Begehungen seitens der Behörden oft nicht innerhalb des vorgegebenen Rhythmus bewältigt werden. Die Landesbauordnungen erlauben den Bauaufsichtsbehörden – zur Bewerkstelligung ihrer Aufgaben –, Sachverständige heranzuziehen.

Wir unterstützen die zuständigen Behörden bei wiederkehrenden Prüfungen. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen führen wir Begehungen durch, erstellen Protokolle als Vorbereitung bzw. Anlage zu Anhörungsschreiben und legen weitere erforderliche Maßnahmen fest.