Bei Sonderbauten und Gebäuden, die der Gefahrenverhütungsschauverordnung (GVSVO) unterliegen, sind Brandschutzdienststellen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Kontrollbegehungen, d. h. Brand- und Gefahrenverhütungsschauen (GVS) durchzuführen.

Diese Begehungen decken den abwehrenden und organisatorischen Brandschutz ab. Es wird geprüft, ob ausreichend Rettungs- und Angriffswege zur Verfügung stehen und diese auch nutzbar sind. Diese Begehungen sind notwendig, um dauerhaft sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte ihre Arbeit – d. h. Retten, Löschen, Bergen – ausführen können.

In der Regel werden seitens der Brandschutzdienststellen auch bauliche Gegebenheiten sowie sicherheitstechnische Anlagen in Augenschein genommen. Bauliche Mängel werden dann den zuständigen Bauaufsichtsbehörden weitergeleitet.

Bei Mängeln, geänderten Anforderungen aufgrund neuer Rechtsgrundlagen oder der Änderung von zur Verfügung stehenden technischen Mitteln (z. B. Reduzierung der Anzahl von Hubrettungsfahrzeugen) können die Brandschutzdienststellen entsprechende Auflagen oder Mängelbeseitigungsanordnungen aussprechen und deren Beseitigung überwachen.

Brand- und Gefahrenverhütungsschauen werden gerne mit einer Sonderbaukontrolle zu einem Termin zusammengelegt. Hierdurch finden eine enge Zusammenarbeit und ergänzende Abstimmungen zwischen Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen / Feuerwehren statt.

 

Ihnen steht eine Gefahrenverhütungsschau bevor?
Sie wissen nicht, was auf Sie zukommt oder möchten einfach, dass die GVS durch einen Brandschutzsachverständigen begleitet wird?

Gerne nehmen wir an Gefahrenverhütungsschauen teil und helfen Ihnen bei der Klärung von brandschutztechnischen Details. Häufig können bereits im Zuge der Begehungen Lösungsansätze besprochen oder Missverständnisse ausgeräumt werden.

 

Sie haben die GVS bereits hinter sich und nun eine Anhörung / Mängelbeseitigungsanordnung vorliegen?

Wir unterstützen Sie bei der Abarbeitung von brandschutzrelevanten Auflagen und stimmen Maßnahmen und Fristen mit den zuständigen Behörden ab.