Bei komplexeren Gebäuden und bei Sonderbauten mit einer hohen Anzahl ortsunkundiger Besucher werden Flucht- und Rettungspläne angeordnet, um den Nutzern im Gefahrenfall eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.
Sie zeigen vorhandene Fluchtmöglichkeiten und brandschutztechnische Einrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten etc.) und verbessern damit die Möglichkeiten einer Selbstrettung sowie ggf. einer eigenständigen Brandbekämpfung bei Kleinbränden.
Flucht- und Rettungspläne müssen grundsätzlich lagerichtig, d. h. entsprechend dem jeweiligen Standort ausgerichtet und an gut sichtbaren und jederzeit zugänglichen Stellen positioniert sein.
Für Ihr Objekt erstellen wir die erforderlichen Flucht- und Rettungspläne entsprechend den aktuell geltenden Richtlinien, d. h. der DIN ISO 23601 und der ASR 1.3.
Flucht- und Rettungspläne müssen bei jeder Grundrissänderung umgehend aktualisiert werden. Zudem müssen diese alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person auf deren Richtigkeit und Aktualität geprüft werden. Gerne übernehmen wir diese Prüfung und Aktualisierung für die Flucht- und Rettungspläne in Ihrem Objekt.